Ein guter Anfang, aber noch keine Reform

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er stabilisiert die Pflegeversicherung für einige Jahre und enthält kluge Ideen. Die eigentliche Aufgabe, eine Finanzierung, die über eine Legislaturperiode hinaus trägt, gibt er an eine Kommission weiter.

Die Lage ist ernster, als viele glauben

Der Gesetzentwurf beginnt mit einer bemerkenswert offenen Bestandsaufnahme. In Deutschland leben inzwischen mehr als sechs Millionen pflegebedürftige Menschen, und ihre Zahl ist stärker gestiegen, als es die Alterung der Gesellschaft allein erklären würde. Die soziale Pflegeversicherung konnte ihre Leistungen im vergangenen und in diesem Jahr nur mit Darlehen des Bundes bezahlen. Ohne Gegensteuern erwartet das Ministerium für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro und für 2028 bereits von 15,4 Milliarden Euro. Nennenswerte Reserven haben die Pflegekassen nicht mehr.

Ich halte es für richtig, dass die Bundesregierung diese Zahlen so klar benennt. Wer in der Pflege Verantwortung trägt, ob als Träger, als Investor oder als Kasse, braucht ein ehrliches Lagebild, bevor er über Lösungen spricht.

Was der Entwurf richtig macht

Ab 2029 erhalten alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege einen Anspruch auf eine feste fachliche Pflegebegleitung. Die bisherige Pflegeberatung, die Beratungsbesuche bei Pflegegeldbeziehern und die Schulung im eigenen Zuhause werden darin zusammengeführt. Rund 760 Millionen Euro stehen dafür jährlich bereit, und die Aufgabe kann auch an Dritte übertragen werden. Damit entsteht ein neuer Markt für Anbieter, die Beratung, Fallsteuerung und digitale Werkzeuge verbinden können.

Für Familien wird das Leistungsrecht einfacher. Aus vielen einzelnen Töpfen werden wenige Budgets, und wenn die pflegende Angehörige plötzlich ausfällt, gibt es künftig ein eigenes Überbrückungsbudget für diese Notsituation.

Den größten Hebel sehe ich in einer Vorschrift, die in der öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Einrichtungen können künftig bis zu drei Jahre von den Rahmenverträgen abweichen, um neue Versorgungsformen zu erproben. Lehnen die Kassen ab, entscheidet die Schiedsstelle. Wer die Verhandlungen zwischen Trägern und Kassen aus der Praxis kennt, weiß, wie viel diese eine Regel verändern kann.

Auch die stationäre Pflege bekommt neue Möglichkeiten. Ab 2028 werden die Kosten für fest vorgehaltene Plätze in der Akut-Kurzzeitpflege anteilig erstattet, und Pflegeheime dürfen einen Teil ihrer Personalausstattung für entlastende Technik einsetzen. Ab 2029 werden die Leistungsbeträge jedes Jahr an die Preisentwicklung angepasst, was den Anstieg der Eigenanteile zumindest bremst.

Woher das Geld kommt

Man muss den Entwurf allerdings auch von seiner Finanztabelle her lesen. Die größten Beiträge zur Stabilisierung kommen aus dem Wegfall der Leistungsanpassung im Jahr 2028 mit rund 4,7 Milliarden Euro, aus strengeren Schwellenwerten bei der Begutachtung, die bis 2030 auf 4,2 Milliarden Euro jährlich anwachsen, und aus einem höheren Beitragszuschlag für Kinderlose mit 3,3 Milliarden Euro. Hinzu kommen Beiträge für Minijobs, die Streichung des Entlastungsbetrags in Pflegegrad 1 und ein Beitragszuschlag für mitversicherte Ehepartner.

Das Gesetz stabilisiert die Pflegeversicherung also vor allem über engere Leistungen und höhere Beiträge. Für eine Übergangszeit kann man das vertreten, eine Strukturreform ist es aber nicht. Nach der Studie, auf die sich das Ministerium stützt, werden bei Erstbegutachtungen künftig 12 bis 22 Prozent weniger Menschen als pflegebedürftig anerkannt. Diese Menschen verschwinden nicht aus der Versorgung. Ihre Pflege wird nur privat organisiert, und die Last tragen vor allem die Familien.

Weniger sichtbar, für viele Familien aber deutlich spürbar ist der faktische Wegfall der Verhinderungspflege. Sie ist ab 2027 keine eigenständige Leistung mehr, und auch der gemeinsame Jahresbetrag, der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erst 2025 zusammengeführt hat, wird wieder gestrichen. Das Geld fließt rechnerisch ausgabenneutral in die neuen Monatsbudgets und in das Überbrückungsbudget. Für die Statistik der Pflegekassen mag das neutral sein. Für die Tochter, die ihren Vater zu Hause pflegt und sich zweimal im Jahr eine Auszeit nimmt, ist es das nicht. Der höhere Monatsbetrag verteilt sich auf alle Pflegebedürftigen, während die Verhinderungspflege gezielt dort ankam, wo Angehörige eine Pause brauchten. Allein 2025 wurden rund 513.000 Anträge auf Kostenerstattung gestellt. Wer Missbrauch verhindern will, sollte die Prüfung verbessern und nicht die Entlastung pflegender Angehöriger verwässern.

Selbst mit allen Maßnahmen deckt der Entwurf das prognostizierte Defizit des Jahres 2027 nicht vollständig. Den Rest sollen Vorschläge der Pflegestrukturkommission bringen, die ab Juli 2027 umgesetzt werden sollen.

Was das für Träger und Investoren bedeutet

Bei Pflegeeinrichtungen, die ihre Löhne am regional üblichen Entlohnungsniveau ausrichten, dürfen die Personalkosten in den Vergütungsverhandlungen bis 2029 nur noch im Rahmen der Grundlohnrate steigen, also so stark wie die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenversicherung. Einrichtungen, die tarifgebunden sind oder sich an einem Tarifvertrag orientieren, sind davon ausgenommen. Gleichzeitig zahlen ambulante Dienste ab 2028 Beiträge für ihre geringfügig Beschäftigten.

Wer Transaktionen in der Pflege begleitet, kann die Folgen recht genau vorhersagen. Kleine ambulante Dienste ohne Rücklagen geraten unter Druck, Inhaber entscheiden sich früher für einen Verkauf, und die Bewertungen sinken. Das beschleunigt eine Konsolidierung, die ohnehin läuft. Gefährlich wird das dort, wo Dienste keinen Nachfolger finden und schließen, denn gerade auf dem Land gibt es dann oft keine Alternative mehr.

Hinzu kommt ein Punkt, den die Politik häufig unterschätzt. Pflegeimmobilien und Betreiberverträge werden über zwanzig bis dreißig Jahre kalkuliert. Wer heute in neue Plätze investieren soll, braucht verlässliche Regeln für die Refinanzierung. Ein Deckel mit Ablaufdatum und eine Reform, die ihre wichtigste Frage vertagt, geben diese Sicherheit nicht.

Digitalisierung braucht mehr als ein Förderprogramm

Die 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur sind ein starkes Signal für die Digitalisierung der Pflege. Das Geld fließt allerdings nur in Länder, die selbst mitfinanzieren und ihre Investitionskostenförderung nicht absenken. Ich befürchte, dass wir dadurch sechzehn unterschiedliche Geschwindigkeiten bekommen. Zudem nennt der Gesetzestext ambulante und stationäre Einrichtungen als Empfänger, die Begründung dagegen ambulante und teilstationäre. Diese Unschärfe sollte im parlamentarischen Verfahren beseitigt werden, bevor sie in den Ländern zu Streit über die Förderfähigkeit von Pflegeheimen führt.

Auch die Möglichkeit, Personalstellen für Technik einzusetzen, ist richtig gedacht und zu klein geraten. Einrichtungen dürfen dafür höchstens zehn Prozent der Spanne zwischen Mindest- und Höchstausstattung nutzen, finanziert wird nur auf Basis des Mindestlohns, und welche Systeme zählen, legt ein Katalog fest, der erst ab Herbst 2027 vorliegt. Aus meiner Erfahrung mit Trägern weiß ich, dass Träger Digitalisierung erst dann ernsthaft angehen, wenn sich die Investition in überschaubarer Zeit refinanziert. Dieses Instrument wird das in den meisten Häusern nicht leisten.

Was darüber hinaus nötig ist

Am dringendsten brauchen wir Vergütungsvereinbarungen, die sich automatisch an steigende Kosten anpassen. In der ambulanten Pflege steigen Löhne, Kraftstoff und Sachkosten sofort, die Refinanzierung über neue Verhandlungen greift oft erst Monate später. Eine verbindliche Indexierung würde Einrichtungen stabilisieren und Kassen wie Trägern die jährlich wiederkehrenden Verhandlungsrunden ersparen. Ein Deckel ohne Indexierung verschärft dagegen genau das Problem, das er lösen soll.

Ebenso wichtig ist ein Verbot der Leiharbeit im gesamten Gesundheitswesen. Das Bauhauptgewerbe zeigt mit § 1b des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, dass ein solches Verbot rechtlich möglich ist. Ich kenne das Geschäft der Zeitarbeit in der Pflege von innen, und gerade deshalb halte ich diesen Schritt für richtig. Leiharbeit bindet Geld der Pflegeversicherung, das in Stammteams besser angelegt wäre, und sie belastet die verlässlichen Dienstpläne, die Pflegekräfte im Beruf halten.

Der Bund sollte außerdem die Leistungen übernehmen, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind und nicht aus Beiträgen bezahlt werden sollten. Dazu zählen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die Kosten der Pandemie, die die Pflegeversicherung bis heute belasten. Ein fester Bundeszuschuss würde die Beitragszahler entlasten und die Finanzen planbar machen.

Bei der Digitalisierung brauchen wir mehr Druck und nicht weniger. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Pflegeeinrichtungen bereits verpflichtend, und das ist richtig so. Dieser Druck ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn er zu messbar mehr Effizienz führt. Die Förderung sollte deshalb an nachweisbare Entlastung geknüpft sein und nicht an die Haushaltslage einzelner Länder. Eine geförderte Lösung muss zeigen, dass sie Dokumentationszeit spart, Doppelerfassungen beseitigt oder die Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Kassen beschleunigt. Digitalisierung, die nur zusätzliche Arbeit erzeugt, sollte weder gefördert noch vorgeschrieben werden.

Schließlich muss die Pflege spürbar von Dokumentations- und Prüfpflichten entlastet werden. Jede Stunde, die eine Pflegefachkraft am Schreibtisch verbringt, fehlt am Bett. Prüfungen von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht sollten aufeinander abgestimmt stattfinden, und was einmal digital erfasst ist, sollte kein zweites Mal gemeldet werden müssen.

Eine Reform, die länger hält als eine Legislaturperiode

Die Pflegestrukturkommission soll Vorschläge liefern, mit denen die Finanzierung in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus gesichert wird. Das ist ein ehrgeiziges Ziel für einen sehr kurzen Zeitraum. Damit am Ende mehr herauskommt als das nächste Sparpaket, braucht die Kommission ein klares Mandat, einen verbindlichen Zeitplan und die Beteiligung derjenigen, die Pflege jeden Tag organisieren.

Eine tragfähige Reform muss festlegen, welchen Teil der Pflege die Gemeinschaft solidarisch trägt und welchen die Familien selbst übernehmen. Sie muss klären, in welchem Verhältnis Beiträge, Steuermittel und private Vorsorge zueinander stehen. Und sie muss Einrichtungen die Verlässlichkeit geben, ohne die Investitionen über Jahrzehnte nicht möglich sind.

Der jetzt beschlossene Entwurf verschafft der Politik dafür Zeit. Sie sollte diese Zeit nutzen, denn die Zahlen im Gesetz selbst zeigen, dass das Defizit ohne grundlegende Reform Jahr für Jahr weiter wächst. Über diese Vorschläge spreche ich gern mit Abgeordneten, Trägern, Kassen und Investoren.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 30. September 2026 wieder und bezieht sich auf den Kabinettsentwurf des PNOG.

Sascha Platen

Sascha Platen arbeitet seit rund zwanzig Jahren in der Pflege- und Gesundheitswirtschaft, mit Schwerpunkten in Restrukturierung, Digitalisierung und Transaktionen. Sein Buch „Wer pflegt meine Mama?" erscheint im medhochzwei Verlag.

kontakt@sascha-platen.de

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